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Familienservice

Im Bereich der Familienförderung bietet die Universität Freiburg ihren WissenschaftlerInnen und MitarbeiterInnen verschiedene Kinderbetreuungseinrichtungen wie die Kinderkrippe „Uni-Zwerge“, die Uni-Kita, die Kita „Kleine Löwen“, Biolino – Kinderbetreuung in der Fakultät für Biologie sowie die „Flexible Kinderbetreuung“ und eine Sommer- und Pfingstferienbetreuung. Individuelle Unterstützung und Beratung erhalten Eltern durch den Familienservice des Büros der Gleichstellungsbeauftragten sowie durch Kontakt- und Wiedereinstiegs-Stipendien für Wissenschaftlerinnen nach einer familienbedingten Unterbrechung (Schlieben-Lange-Programm).

Den Doktorandinnen und Wissenschaftlerinnen sowie den Eltern des GRK stehen die Gleichstellungs- und Familienförderungsmaßnahmen der Universität Freiburg offen. Darüberhinaus sollen weitere Gleichstellungs- und Familienförderungsmaßnahmen, die über das universitätsweite Angebot hinausgehen, angeboten werden. Vorgesehen sind:

  1. Für Doktorandinnen und Postdoktorandinnen bietet die Universität Freiburg in enger Kooperation mit dem MUT_Programm der Lakog (Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten in Baden–Württemberg) spezielle Mentoring- und Coaching-Programme an. Das Programm arbeitet sehr erfolgreich, die Kosten müssen aber derzeit in Freiburg (noch) von den Nachwuchswissenschaftlerinnen selbst getragen werden; das GRK wird die Kosten für die Teilnahme von Kollegiatinnen übernehmen.
  2. Eine programmatische Entscheidung des GRK besteht darin, die Mehrzahl der Veranstaltungen in der familienfreundlichen Kernzeit von 9 bis 18 Uhr anzubieten, damit ggf. Angebote zur Kinderbetreuung genutzt werden können. Trotz dieser Entscheidung sind zwei wesentliche Maßnahmen finanziell abzusichern.
    1. Ein Betreuungsprogramm für die Nachmittagsstunden ist derzeit (aus Mitteln der Exzellenzinitiative) im Aufbau, doch sind nur einzelne Betreuungsangebote nutzbar; eine flexible Betreuung ist also über das GRK zu finanzieren.
    2. Einzelne Veranstaltungen werden (gerade mit auswärtigen Gästen) am Abend stattfinden müssen; auch das zentrale Kolloquium wird die 18 Uhr-Grenze überschreiten, damit alle Betreuerinnen und Betreuer regelmäßig teilnehmen können. Eine Kinderbetreuung für die Abendstunden muss daher flexibel gehandhabt werden und ist individuell finanziell vom GRK zu entlasten.