Familienservice
Im Bereich der Familienförderung bietet die Universität Freiburg ihren WissenschaftlerInnen und MitarbeiterInnen verschiedene Kinderbetreuungseinrichtungen wie die Kinderkrippe „Uni-Zwerge“, die Uni-Kita, die Kita „Kleine Löwen“, Biolino – Kinderbetreuung in der Fakultät für Biologie sowie die „Flexible Kinderbetreuung“ und eine Sommer- und Pfingstferienbetreuung. Individuelle Unterstützung und Beratung erhalten Eltern durch den Familienservice des Büros der Gleichstellungsbeauftragten sowie durch Kontakt- und Wiedereinstiegs-Stipendien für Wissenschaftlerinnen nach einer familienbedingten Unterbrechung (Schlieben-Lange-Programm).
Den Doktorandinnen und Wissenschaftlerinnen sowie den Eltern des GRK stehen die Gleichstellungs- und Familienförderungsmaßnahmen der Universität Freiburg offen. Darüberhinaus sollen weitere Gleichstellungs- und Familienförderungsmaßnahmen, die über das universitätsweite Angebot hinausgehen, angeboten werden. Vorgesehen sind:
- Für Doktorandinnen und Postdoktorandinnen bietet die Universität Freiburg in enger Kooperation mit dem MUT_Programm der Lakog (Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten in Baden–Württemberg) spezielle Mentoring- und Coaching-Programme an. Das Programm arbeitet sehr erfolgreich, die Kosten müssen aber derzeit in Freiburg (noch) von den Nachwuchswissenschaftlerinnen selbst getragen werden; das GRK wird die Kosten für die Teilnahme von Kollegiatinnen übernehmen.
- Eine programmatische Entscheidung des GRK besteht darin, die Mehrzahl der Veranstaltungen in der familienfreundlichen Kernzeit von 9 bis 18 Uhr anzubieten, damit ggf. Angebote zur Kinderbetreuung genutzt werden können. Trotz dieser Entscheidung sind zwei wesentliche Maßnahmen finanziell abzusichern.
- Ein Betreuungsprogramm für die Nachmittagsstunden ist derzeit (aus Mitteln der Exzellenzinitiative) im Aufbau, doch sind nur einzelne Betreuungsangebote nutzbar; eine flexible Betreuung ist also über das GRK zu finanzieren.
- Einzelne Veranstaltungen werden (gerade mit auswärtigen Gästen) am Abend stattfinden müssen; auch das zentrale Kolloquium wird die 18 Uhr-Grenze überschreiten, damit alle Betreuerinnen und Betreuer regelmäßig teilnehmen können. Eine Kinderbetreuung für die Abendstunden muss daher flexibel gehandhabt werden und ist individuell finanziell vom GRK zu entlasten.